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   BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92   

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https://dejure.org/1992,4548
BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92 (https://dejure.org/1992,4548)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1992 - 5 StR 80/92 (https://dejure.org/1992,4548)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 (https://dejure.org/1992,4548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei der Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Bedeutung von für die Prognose nach § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu berücksichtigenden Umständen für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § ...

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    StGB § 56 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86

    Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91

    Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91

    Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90

    Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung:

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines darin liegenden Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 446/89

    Klärung des Schuldumfanges an Hand des Inhalts der Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
    Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versagung der Aussetzung einer Strafe zur

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den Fällen, über die der Senat mit Urteilen vom 14. April 1992 im Hinblick auf § 56 Abs. 2 StGB entschieden hat (5 StR 80/92; 5 StR 152/92).
  • BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92

    Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der

    Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).
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