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BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen bei der Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Bedeutung von für die Prognose nach § 56 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zu berücksichtigenden Umständen für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § ...
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StGB § 56 Abs. 2
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20). - BGH, 17.12.1991 - 5 StR 598/91
Günstige Sozialprognose - Vorstrafe - Auswirkung der Haft - Prüfungspflicht des …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -). - BGH, 03.12.1991 - 5 StR 577/91
Stabilisierung der Lebensverhältnisse als mildernde Umstände von besonderem …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
- BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung: …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -). - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20). - BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90
Aufhebung eines Urteils aufgrund eines darin liegenden Rechtsfehlers
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20). - BGH, 04.02.1992 - 5 StR 516/91
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung zur Ablehnung der Aussetzung …
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -). - BGH, 12.09.1990 - 3 StR 446/89
Klärung des Schuldumfanges an Hand des Inhalts der Umsatzsteuervoranmeldungen
Auszug aus BGH, 15.04.1992 - 5 StR 80/92
Zwar können für die Gesamtwürdigung im Rahmen von § 56 Abs. 2 StGB auch solche Umstände von Bedeutung sein, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen sind (etwa eine Stabilisierung der Lebensverhältnisse, vgl. Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1991 - 5 StR 577/91 - m.w.N.;… BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2 und 8; BGH StV 1991, 20).
- BGH, 15.04.1992 - 5 StR 131/92
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Versagung der Aussetzung einer Strafe zur …
Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den Fällen, über die der Senat mit Urteilen vom 14. April 1992 im Hinblick auf § 56 Abs. 2 StGB entschieden hat (5 StR 80/92; 5 StR 152/92). - BGH, 15.04.1992 - 5 StR 152/92
Anknüpfung an die vorangegangene Schilderung des Persönlichkeitsbildes bei der …
Das Landgericht geht bei der Prüfung der Voraussetzungen von § 56 Abs. 2 StGB zutreffend von der Notwendigkeit einer Gesamtabwägung der strafzumessungserheblichen Tatsachen aus (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1992 - 5 StR 80/92 - und Senatsbeschlüsse vom 4. Februar 1992 - 5 StR 516/91 -, 17. Dezember 1991 - 5 StR 598/91 - und 29. Mai 1990 - 5 StR 174/90 -).